Mit 58 noch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln: Diese Möglichkeiten hast du!

Du möchtest zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, weißt aber nicht, ob das noch möglich ist? Ab einem gewissen Alter scheint der Wechsel oft unmöglich – doch es gibt eine Ausnahme. Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und warum eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland dabei entscheidend ist.
Mit 58 Jahren noch einmal in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Für viele, die lange privat versichert waren, scheint das unmöglich. Doch es gibt eine Ausnahme, die dir den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ebnen kann. Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen erklärt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie du den Wechsel clever angehen kannst.
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Warum ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ab 55 so schwierig?
Normalerweise ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ab dem Alter von 55 Jahren kaum noch möglich. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Versicherte im jungen, gesunden Alter die oft günstigeren Tarife der privaten Krankenversicherung nutzen und erst im höheren Alter – wenn die Kosten meist steigen – wieder in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln.
Besonders problematisch wird es, wenn die Beiträge der privaten Krankenversicherung im Alter immer teurer werden. Für viele Rentner*innen kann das zur finanziellen Belastung werden. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung scheint dann oft der einzige Ausweg – ist jedoch rechtlich stark eingeschränkt.
Die Ausnahme: Arbeiten im Ausland als Chance für den Wechsel
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, mit 58 Jahren oder älter doch noch in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren: Ein längerer Aufenthalt im Ausland kann dir dabei helfen.
Konkret bedeutet das: Wenn du in einem EU-Land oder einem Land mit Sozialversicherungsabkommen – wie Großbritannien oder Polen – arbeitest und dort gesetzlich pflichtversichert bist, hast du nach deiner Rückkehr nach Deutschland die Chance, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Die gesetzliche Pflichtversicherung im Ausland öffnet dir sozusagen die Tür zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sobald du nach Deutschland zurückkehrst und hier wieder versicherungspflichtig wirst – etwa durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung –, kannst du in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten.
Wie funktioniert der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Um erfolgreich in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, ist es wichtig, einige wesentliche Schritte zu beachten. Zunächst solltest du dich rechtzeitig über die genauen Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland informieren. Besonders relevant ist dabei, dass du während deiner Arbeit im Ausland tatsächlich gesetzlich pflichtversichert bist und dies nach deiner Rückkehr nach Deutschland auch nachweisen kannst.
Nach deiner Rückkehr musst du dann in Deutschland wieder versicherungspflichtig werden, um den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Dies gelingt am einfachsten durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ein freiwilliger Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung ist in diesem Fall normalerweise nicht möglich – es muss eine Pflichtversicherung vorliegen, um den Wechsel erfolgreich zu gestalten.
Detaillierte Informationen und praktische Hinweise zum Wechsel findest du hier!