Grundsicherung im Alter

Wie viel Rente bekommst du, wenn du nie gearbeitet hast?

Die Absicherung im Alter macht vor allem Menschen sorgen, die nie gearbeitet haben.
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Die Absicherung im Alter macht vor allem Menschen Sorgen, die nie gearbeitet haben.

Je älter wir werden, umso bewusster wird uns, wie wichtig eine gute Altersversorgung ist. Wer nie gearbeitet und auch privat nichts gespart hat, macht sich besonders große Sorgen wegen Altersarmut. Die Frage ist: Bekommt man dann überhaupt Rente?

Vielleicht gehörst du zu den Menschen, die ihr ganzes Leben lang selbstständig waren, aber nie genug Geld hatten, um etwas für den Lebensabend beiseitezulegen. Oder du hast dich um Haus und Kinder gekümmert, während deine bessere Hälfte den Lebensunterhalt verdient hat. Ab einem gewissen Punkt, vielleicht wenn für andere das Rentenalter näher rückt oder die ersten Freund*innen gerade in (Früh-)Rente gehen, fragst du dich, ob du Rente bekommst, wenn du nie gearbeitet hast – und wie du im Alter dein Leben sichern kannst.

Apropos: Ihre Arbeit von hört ja nie so ganz auf... Aber wie ist das eigentlich geregelt: Können Hausfrauen rein rechtlich in Rente gehen? Steht ihnen dann etwas zu?

Rente ohne Arbeit: Wie viel Geld gibt es, wenn man nie berufstätig war?

Grundsätzlich gilt, dass nur Rente bekommt, wer eine sogenannte Wartezeit vorweisen kann. Die Wartezeit ist laut der Deutschen Rentenversicherung eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren, in denen du in die Rentenversicherung eingezahlt haben musst. Das wird dabei berücksichtigt:

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen du z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, (im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010) Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen hast
  • Freiwillige Beiträge, die du allein gezahlt hast
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Beiträge aus Minijobs, die du zusammen mit deiner/deinem Arbeitgeber*in gezahlt hast. Beiträge für Minijobs, die nur dein*e Arbeitgeber*in gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
  • Monate aus einem Renten-Splitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner*innen.
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.

Um Rente zu bekommen, musst du außerdem ein bestimmtes Alter erreicht haben. Wegen der längeren Lebenserwartung ist die Altersgrenze in den letzten zehn Jahren auf 67 Jahre gestiegen.

Eine Grundsicherung steht jedem Menschen zu

Wer diese Bedingungen nicht erfüllt und keine Rente bekommt, kann eine Grundsicherung beantragen. Grundsätzlich gilt, dass du deinen Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen kannst, wenn dein gesamtes monatliches Einkommen unter 924 Euro liegt. Das gilt auch für Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Sie deckt ab:

  • den notwendigen Lebensunterhalt
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Vorsorgebeiträge
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen
  • Hilfe in Sonderfällen

Um zu ermitteln, ob Anspruch auf Grundsicherung besteht, wird das vorhandene Vermögen geprüft, wozu Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, Haus- und Grundvermögen und Pkws zählen.

Nicht zum Vermögen gehören Barbeträge bis 5.000 Euro bei Alleinstehenden (bei Verheirateten oder Partner*innen 10.000 Euro), Familien- oder Erbstücke, deren ideeller Wert den Verkaufswert weit übersteigen, angemessener Hausrat, ein angemessenes Hausgrundstück, das du selbst nutzt, oder eine Wohnung. Außerdem zählt auch das geförderte Altersvorsorgevermögen in Form einer Riester-Rente nicht zum Vermögen. Die Riester-Rente muss also nicht aufgelöst werden, wird aber teilweise als Einkommen angerechnet.

Quellen:
24hamburg.de, deutsche-rentenversicherung.de
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