Mehr Urlaub rausholen

Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr automatisch: Das neue Urteil und was es für dich bedeutet

Zu sehen ist eine glückliche Frau mittleren Alters, die am Strand ist.
© Shutterstock/Jacek Chabraszewski
Urlaubsansprüche sichern: Dank neuem Urteil verfallen deine Urlaubstage nicht mehr automatisch.

Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr automatisch: Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen erklärt, was das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bedeutet und wie du sogar alte Urlaubstage noch einfordern kannst.

Das kennt fast jede*r: Ein volles Arbeitsjahr, am Ende bleiben ein paar Urlaubstage übrig, und plötzlich sind sie weg. Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass Resturlaub spätestens bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden muss – sonst verfällt er. Doch mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist damit jetzt Schluss: Urlaubsansprüche verjähren nicht mehr automatisch. Was das für dich bedeutet und wie du vielleicht sogar alte Ansprüche geltend machen kannst, erklärt Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen.

Was bisher galt: Drei Jahre Verjährungsfrist für Urlaubsansprüche

Bislang war die Regelung klar: Urlaubsansprüche verfallen spätestens nach drei Jahren. Viele Arbeitgeber*innen setzen zudem auf eine Sonderregelung im Arbeitsvertrag, die vorsieht, dass Resturlaub bereits zum 31. März des Folgejahres verfällt. Doch diese Regelung ist nur dann rechtlich bindend, wenn du vorher ausdrücklich darauf hingewiesen wurdest. Deine Chefin oder dein Chef muss dich konkret informieren, dass du noch Resturlaub hast und diesen bis Ende März nehmen musst.

Das neue Urteil: Urlaubsansprüche verjähren nicht mehr automatisch

Das Bundesarbeitsgericht hat im Dezember 2022 entschieden, dass Urlaubsansprüche nicht mehr einfach so verjähren dürfen (AZ: 9 AZR 266/20). Bevor die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt, muss dein Arbeitgeber dich explizit darauf hinweisen, dass deine Urlaubsansprüche verfallen könnten.

Die dreijährige Frist beginnt also erst am Ende des Kalenderjahres, in dem du diesen Hinweis erhalten hast. Ein Beispiel von Finanztip-Rechtsredakteurin Britta Schön verdeutlicht das: Hast du 2021 nicht deinen kompletten Urlaub genommen und wirst erst 2023 darauf hingewiesen, beginnt die Verjährungsfrist erst dann. Du hättest in diesem Fall bis 2026 Zeit, deinen Resturlaub einzufordern.

Besonders wichtig: Das Urteil gilt rückwirkend

Das Urteil hat es in sich: Es gilt auch rückwirkend. Falls dein Arbeitgeber in der Vergangenheit deine Urlaubsansprüche als verjährt betrachtet hat, ohne dich rechtzeitig zu informieren, kannst du diese Ansprüche auch noch Jahre später geltend machen. Das bedeutet, dass dir möglicherweise noch ungenutzter Urlaub aus den letzten Jahren zusteht – und dieser kann sogar ausgezahlt werden.

So forderst du deine Urlaubsansprüche ein

Damit du deine Ansprüche durchsetzen kannst, hat Finanztip ein Musterschreiben vorbereitet. Du findest es hier: Finanztip Musterschreiben. Damit kannst du ganz einfach bei deinem Arbeitgeber nachfragen, ob du noch Anspruch auf verjährte Urlaubstage hast und wie du diese einlösen kannst.

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