Rechtsexpertin und Anwältin Nicole Mutschke

Urlaub buchen: Expertin verrät 6 Kostenfallen, die dich viel Geld kosten können

Eine Frau guckt entsetzt auf ihren Laptop und erkennt die Kostenfallen. Mit Kreditkarte in der Hand.
© gettyimages/ Yuliia Lisiana / 500px
Du möchtest deinen nächsten Urlaub buchen, aber dabei Geld sparen? Unsere Expertin hat die richtigen Tipps gegen Kostenfallen im Urlaub für dich.

Vor lauter Vorfreude auf den nächsten Urlaub sind wir beim Buchen manchmal unvorsichtig. Worauf du achten musst, verrät unsere Expertin Nicole Mutschke.

 

Dieses Gesicht kennst du ganz sicher aus ZDF, RTL, stern TV, ntv und WDR, wo Nicole Mutschke verständlich erklärt, was sich hinter kompliziert klingenden Paragraphen und Aktenzeichen versteckt. Die bekannte Juristin zählt auch zur Experten-Riege bei BILD der FRAU und wird sich den dringendsten und aktuellsten Rechtsfragen widmen. Nicole Mutschke betreibt Kanzleien in Bielefeld und Düsseldorf, hat eine Vorliebe für Arbeits- und Kapitalanlagerecht und geht in ihrer Freizeit am liebsten tauchen.

Urlaub buchen: 1. Die Gepäck-Falle  

Eine Reisende nimmt  beispielsweise nur Handgepäck mit. Beim Check-In am Flughafen heißt es aber, das sei größer als erlaubt und müsse als kostenpflichtiges Gepäck aufgeben werden.

Fast jede Airline hat ihre eigenen Handgepäckgrößen. Ist deine Tasche oder der Koffer, größer, als von der Fluggesellschaft erlaubt, musst du dafür Gebüührenzahlen. Deshalb: die erlaubten Maße fürs Handgepäck genau prüfen! 

Aufpassen bei diesen sechs Urlaubsfallen

Urlaubskosten: 2. Die Kleingedruckt-Falle 

Bei der Flug-Buchung schließt der Passagier eine Versicherung mit einer Monatsgebühr ab und bemerkt später, dass er ein Jahres-Abo gekauft hat. Kommt er raus? 

Der Teufel steckt im Kleingedruckten. Verträge sollte man immer sorgfältig durchlesen, denn grundsätzlich muss man sich natürlich daran halten. Hier besteht prinzipiell ein sogenanntes Widerrufsrecht: Du kannst den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen. Danach ist es nicht mehr möglich, sich vom Vertrag zu lösen. 

Vor Kosten schützen: 3. Die Verfügbar-Falle 

Auf einem Hotel-Portal wurden ruck, zuck vier Nächte gebucht, weil es angeblich nur noch zwei Zimmer zu diesem günstigen Angebot gab. Eine Woche später finden sich direkt auf der Internetseite des Hotels vergleichbare Zimmer, sogar noch günstiger! 

Das passiert leider häufig. Denn die Zahl der freien Zimmer bezieht sich meist nur auf das Kontingent des Portals, nicht auf das tatsächliche Kontingent des entsprechenden Hotels. Schaue deshalb, bevor du auf "Buchen" klickst, auch immer direkt auf der Internetseite des Hotels deiner Wahl nach günstigen Angeboten. Denn eine nachträgliche Reduzierung des Preises wird man nicht geltend machen können. 

Urlaub buchen: 4. Die Reinigungsgebühr-Falle 

Über Airbnb bucht ein Urlauberin eine Wohnung an der Ostsee, bezahlt die Gesamtsumme, inklusive Gebühren. Dann schreibt der Besitzer, dass vor Ort noch eine Reinigungsgebühr von 30 Euro fällig würde. Tatsächlich sieht die Urlauberin die Summe dann an ganz versteckter Stelle. Ist das rechtens? 

Normalerweise werden die Reinigungsgebühren bei Airbnb in den Kosten aufgeführt. In diesem Fall wird entscheidend sein, wie "versteckt" die Reinigungsgebühr tatsächlich aufgeführt war und inwieweit diese daher überhaupt Teil des Vertrages gewesen ist. Das muss man im Einzelfall prüfen. 

Kosten im Urlaub: 5. Die Storno-Falle  

Der Fluggast bucht einen Direkt-Flug nach Tirana (Albanien). Einen Tag vorher wird der Flug storniert. Was gilt? 

Auch wenn Albanien nicht zur EU gehört, gilt die Fluggastrechteverordnung, falls dein Flieger von Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union aus gestartet wäre. Daher haben Fluggäste ein Wahlrecht zwischen Erstattung oder anderweitiger Beförderung. Häufig gibt es auch einen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Diese richtet sich dabei nach der Flugstrecke. Betrug diese bis zu 1500 Kilometer, fällt eine Entschädigung von 250 Euro an. Lag sie bei mehr als 1500 km innerhalb der EU oder zwischen 1500 km und 3500 km, sind es 400 Euro. Sobald die Strecke über 3500 km beträgt, bekommst du 600 Euro. 

Achtung: 6. Die Fake-Falle 

Über die Internetseite bucht eine Familie eine Suite in einem Hotel in Süddeutschland. Vor Ort stellen sie fest, dass die Unterkunft gar nicht existiert! Und nun? 

Betrüger erstellen täuschend echte Internetseiten von angeblichen Hotels. Hier ist klar im Vorteil, wer die Unterkunft über eine Kreditkarte bezahlt hat. Über das sogenannte Chargeback-Verfahren kann man sich das Geld häufig zurückholen. Ähnlich kann es sein, wenn man andere Käuferschutz-Möglichkeiten genutzt hat, wie zum Beispiel PayPal. Hast du den Betrag von deinem Konto überwiesen, wird es kaum möglich sein, das Geld zurückzuholen. Dennoch solltest du Strafanzeige bei der Polizei stellen. So werden zumindest die kriminellen Machenschaften unterbunden und andere vor einem Verlust bewahrt. 

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