In Teilzeit arbeiten: Darf mein Chef diesen Wunsch einfach ablehnen?
![In Teilzeit arbeiten, Teilzeitarbeit beantragen Ein junger Mann mit Bart und blauer Bluse gestikuliert freundlich in einem Gespräch mit einer blondhaarigen Frau in gestreifter Bluse.](/BilderBdF/leben/recht-finanzen/136813/image-thumb__136813__gallery-horizontal/Chef.jpg)
In Vollzeit zu arbeiten, ist dir zu viel. Du möchtest auf eine Teilzeitstelle ausweichen? Dann musst du mit deinem/deiner Chef*in darüber sprechen. Doch darf er/sie diese Bitte eigentlich einfach so zurückweisen?
Du kümmerst dich neben deinem Job noch um die Kinder, den Hund und den Haushalt? Ein wenig Freizeit möchtest du dir ebenfalls noch gönnen? Doch so viel Zeit bleibt gar nicht. Du fühlst dich oft überlastet.
Viele denken in einem solchen Fall daran, weniger Arbeitsstunden auf sich zu nehmen, um eine gesündere Work-Life-Balance zu erhalten. Ist das aber eine gute Idee, die bei der/dem Vorgesetzten auf Anklang trifft oder darf diese/r dazu auch einfach so Nein sagen? Und was müsste man bei der Beantragung beachten? Finanz-Experte Hermann-Josef Tenhagen weiß Rat.
In Teilzeit arbeiten: Muss der/die Chef*in da mitmachen?
Nicht jede*r möchte eine 40-Stunden-Woche. Es gibt zahlreiche Gründe, warum Arbeitnehmer*innen weniger Arbeitsstunden pro Woche bevorzugen. Aber du hast Bedenken, dass dir dein*e Chef*in einen Strich durch die Rechnung macht, wenn du deine Arbeit auf Teilzeit umstellen möchtest? Doch ist eine sofortige Ablehnung des Wunsches überhaupt möglich?
Tenhagen: "Als Arbeitnehmer*in hast du meist ein Recht auf Teilzeit. Arbeitgeber*innen mit mehr als 15 Mitarbeitern dürfen einen Teilzeitwunsch nicht einfach ablehnen, sondern müssen begründen, warum das betrieblich unmöglich ist."
![Finanz-Experte über Zusatzversicherungen | © Tenhagen Finanz-Experte Hermann-Josef Tenhagen gibt Tipps zum Thema Zusatzversicherungen | © Tenhagen](/BilderBdF/leben/recht-finanzen/134011/image-thumb__134011__gallery-horizontal/Hermann-Josef_Tenhagen.jpg)
Teilzeit: Was sollte man bei Antragsstellung beachten?
Tenhagen: "Du solltest deinen Antrag mindestens drei Monate vorher stellen und schreiben, wie viele Stunden du künftig arbeiten willst. Benachteiligt werden darfst du deswegen nicht. Bei Unternehmen mit 45 Beschäftigten oder mehr kannst du Teilzeit auch für eine bestimmte Zeit beantragen und dann auf die volle Stelle zurückkehren."
Informiere dich gern genauer zur Arbeit in Teilzeit. Auf Finanztip.de hast du die Möglichkeit dazu.
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