Nichts mit "Über den Wolken": Deine Rechte bei Flugausfällen infolge von Streiks
Wenn Personal streikt, werden Reisen kurzfristig geändert oder ganz gestrichen. Das ist in so einem Fall dein Recht. Kann ich die Reise ganz stornieren, wenn nur ein Teil, z. B. Hinflug, ausfällt?
In einer globalisierten Welt, in der Reisen und Mobilität von entscheidender Bedeutung sind, können Streiks unter dem Personal von Fluggesellschaften und Verkehrsbetrieben erhebliche Auswirkungen haben.
Diese Arbeitskampfmaßnahmen können nicht nur die Pläne und Reiseerlebnisse von Passagier*innen stören, sondern auch wirtschaftliche Verluste für die Betroffenen bedeuten. BILD der FRAU erklärt, welche Bedingungen bei einem Personalstreik gelten.
Wer bezahlt bei Flug oder Bahnausfall?
Natürlich gilt auch hier der Grundsatz: ohne Leistung kein Geld! Erfolgt also kein Transport mit dem Flugzeug oder der Bahn, hast du Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
Ob weitere Entschädigungsansprüche, zum Beispiel gegenüber der Fluggesellschaft, bestehen, kommt darauf an, wer streikt.
Streikt der öffentliche Dienst, bestehen weitere Entschädigungsansprüche in aller Regel nicht, da außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen von der Fluggesellschaft ergriffen worden wären. Hier kommt es auf die genaueren Umstände an.
Bei einer Pauschalreise kannst du dich an den/die Veranstalter*in wenden, und der/die muss eine andere Beförderung besorgen. Verkürzt sich die Reise durch den Streik, kommt auch eine Minderung des Reisepreises in Betracht.
Auch wenn du beispielsweise den Hin-und Rückflug gemeinsam gebucht hast und der Hinflug fällt aus, kommt eine Kostenerstattung für den Rückflug in Betracht. Wurden die Teilsegmente allerdings separat voneinander gebucht, hat der Streik auf die anderen Elemente leider keine Auswirkung.
Gibt es wenigstens eine kostenfreie Umbuchung des Fluges?
Anreise ist einen Tag früher notwendig: Wer bezahlt das Hotel?
Wird ein Flug aufgrund eines Streiks im öffentlichen Dienst annulliert, besteht zwar kein Anspruch auf Entschädigung, aber Fluggäste können wählen zwischen Erstattung des Geldes oder einer Alternativbeförderung.
Anspruch auf ein Upgrade gibt es aber grundsätzlich nicht.
Und wer erstattet z. B. das Musical, das ich nicht besuchen kann?
Auch wenn die Bezeichnung Reiserücktrittsversicherung so klingen mag, ist nicht jeder Rücktritt von einer Reise von der Versicherung umfasst.
So liegt der Fall auch hier. Klassischer Anwendungsfall einer Reiserücktrittsversicherung ist, wenn man aufgrund persönlicher Umstände, zum Beispiel Krankheit, daran gehindert ist, eine Reise anzutreten.
Ist Streik Grund genug, eine Reise kostenlos umzubuchen?
Nein, hier musst du grundsätzlich erst einmal abwarten, ob deine Reise nicht doch stattfinden kann. Gegebenenfalls wird jedoch die Fluggesellschaft den Flug annullieren bzw. der/die Reiseveranstalter*in eine Umbuchung veranlassen. Wenn du hier im Vorfeld selbst aktiv wirst, riskierst du, Ansprüche zu verlieren.
Natürlich kann aber zum Beispiel die Deutsche Bahn AG die Möglichkeit einräumen, eine Reise kostenlos umzubuchen. Du solltest dich daher im Vorfeld genauestens informieren.