Steuererklärung: Was muss ich tun, wenn ich die Abgabefrist nicht einhalten kann?

Erledigst du deine Steuererklärung auch immer erst auf den letzten Drücker? Manchmal wirst du dann nicht fertig und du läufst Gefahr, die Unterlagen zu spät einzureichen. Was kannst du in einem solchen Fall tun? Erfahre, welche To-dos für dich anstehen, wenn du die Steuererklärung nicht fristgerecht vorlegen kannst.
Jedes Jahr aufs Neue setzt du dich an den Schreibtisch und machst deine Steuererklärung. Sich aber erst einmal zu diesem Papierkram aufzuraffen, fällt nicht immer leicht. Diese Aufgabe wird also immer wieder herausgeschoben – leider manchmal so lang, bis die Abgabefrist kurz bevorsteht.
Wenn du dann merkst, dass du deine Steuerklärung nicht rechtzeitig beim Finanzamt einreichen kannst, fragst du dich, was du nun tun kannst? Der Finanz-Experte Hermann-Josef Tenhagen weiß ganz genau, wie du in einem solchen Fall vorgehst.
Steuererklärung: Das ist zu tun, wenn eine fristgerechte Abgabe nicht möglich ist
Tenhagen: "Wende dich ans Finanzamt und bitte rechtzeitig schriftlich um eine Fristverlängerung. Das klappt fast immer. Wenn möglich, liefere eine Begründung, warum du die Fristen nicht einhalten konntest, z. B. Krankheit, Auslandsaufenthalt, Fehlen wichtiger Unterlagen, für das du nicht verantwortlich bist."

Reichst du deine Steuererklärung nicht pünktlich ein und gibst dem Finanzamt auch nicht bezüglich der Verzögerung Bescheid, droht dir ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag liegt bei 25.000 Euro. Das gilt übrigens nicht für Steuererklärungen, die freiwillig abgegeben werden. Für diese hast du vier Jahre Zeit.
Informierst du das Finanzamt schriftlich über deine Fristüberschreitung, gib am besten gleich einen Termin an, zu dem du es schaffen wirst, deine Steuererklärung einzureichen.
Mehr Informationen zur Steuererklärung und der Fristeinhaltung liest du auf finanztip.de.
Übrigens: Alle, die eine Steuererklärung abgeben müssen und sich um diese selbst kümmern, sollten wissen, dass der Stichtag für die Steuererklärung 2024 der 31. Juli 2025 ist. Wird diese von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer/einem Steuerberater*in erledigt, ist bis zum 30. April 2026 Zeit.
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