Altersvorsorge

Die neun größten Renten-Irrtümer: Wetten, du kennst noch nicht alle?

Ein Seniorenpaar aus Papier liegt auf Euro-Geldscheinen.
© Getty Images / Luisella Sem / EyeEm
Um die Rente der Deutschen ranken sich jede Menge Mythen: Wie viel Wahrheit steckt dahinter?

Schon seit Jahrzehnten halten sich viele Unwahrheiten über die gesetzliche Altersversorgung. Doch was steckt eigentlich dahinter? Wir haben für dich die neun größten Renten-Irrtümer unter die Lupe genommen.

"Ehemänner erhalten keine Witwerrente" oder "die letzten Jahre vor der Rente sind die wichtigsten": Obwohl die Rentenversicherung über die Jahre hinweg Aufklärung betreibt, sind manche Renten-Irrtümer in den Köpfen vieler Menschen hartnäckig verankert. Doch viele von ihnen stimmen nur teilweise oder sind schlicht ergreifend einfach falsch. Ein Überblick über die neun gängigsten Irrtümer – und wie es tatsächlich ist.

2000 Euro Rente?

Das sind die neun größten Renten-Irrtümer

Rund um die Rente kursiert eine Menge Halbwissen. Kaum verwunderlich, denn schließlich ist das Thema mehr als komplex. Zudem ändern sich immer wieder Dinge. Wir haben die größten Irrtümer rund um das Thema Rente für dich aufgedeckt.

1. Die Rente kommt automatisch

Hier müssen wir dich leider enttäuschen. Denn wie so oft im Leben muss man für manche Dinge erst einmal etwas tun, damit man sie erhält – so auch bei der Rente. Bevor sie also monatlich aufs eigene Konto überwiesen wird, muss sie erst einmal bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden. Doch keine Sorge! Allzu kompliziert ist dies in der Regel nicht. Denn meist reicht hierfür eine kurze schriftliche Nachricht aus.

Ein wichtiger Tipp: Damit die Rente auch pünktlich zum Ruhestand auf dem Konto erscheint, sollte diese mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn eingereicht werden.

2. Alle müssen bis 67 arbeiten

Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern hält sich hartnäckig der Gedanke, dass man erst mit 67 in Rente gehen kann. Doch das stimmt so nicht. Denn die Rente mit 67 gilt nicht für alle Jahrgänge. So können all diejenigen, die 1947 geboren wurden, einem Monat nach ihrem 65. Geburtstag in den vollverdienten Ruhestand gehen – und das vollkommen ohne Abzüge.

Doch das gilt leider nicht für alle. Denn bis 2023 verschiebt sich das Renteneintrittsalter jeweils um einen weiteren Monat nach hinten. Konkret bedeutet dies: Der Geburtsjahrgang 1958 kann erst mit 66 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Jahrgänge ab 1964 müssen bis zu Ruhestand noch etwas länger ausharren. Für sie ist es mit 67 Jahren soweit.

3. Nur Frauen erhalten Witwenrente

Schon seit Jahren hat sich in den Köpfen vieler Menschen fest verankert, dass nur Frauen Witwenrente erhalten. Doch das ist schlichtweg falsch. Denn natürlich haben in Deutschland auch Witwer Anspruch auf Witwenrente – einer Reform des Rentenrechts für Hinterbliebene in den 1980er-Jahren sei's gedankt.

Doch einfach so erhält man die Witwenrente dann auch wieder nicht. Denn der Erhalt der Witwenrente ist an eine Bedingung geknüpft. Damit diese letztlich auch ausgezahlt wird, muss  der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt haben.

4. Die gesetz­liche Rente muss voll versteuert werden

Auch wenn wir dir gerne etwas anderes sagen würden: Die Ansicht, Renten seien steuerfrei, ist leider falsch. Denn grundsätzlich sind Renten einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. Allerdings wird das Geld nicht voll versteuert. Denn wer bis 2005 in Rente gegangen ist, musste lediglich 50 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Die schlechte Nachricht: Der zu versteuernde Prozentsatz steigt jährlich an. Seit 2020 erhöht sich dieser nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr, zuvor waren es noch zwei Prozentpunkte. Personen, die in diesem Jahr in Rente gehen, müssen rund 82 Prozent der Rente versteuern. Wer 2040 oder später in Rente geht, muss damit rechnen, dass die Rente sogar voll versteuert wird.

5. Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders entscheidend

Immer wieder hört man, dass die letzten Jahre vor dem Ruhestand in Sachen Rentenhöhe besonders wichtig sind. Doch hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Denn die konkrete Rentenhöhe berechnet sich aus dem gesamten Versicherungsleben. Dabei werden alle Versicherungsjahre stets gleich behandelt.

6. Eine Reha-Leistung führt zur Kürzung der späteren Rente

Viele Menschen in Deutschland gehen davon aus, dass ein Aufenthalt in einer Reha-Klinik die spätere Rente mindert. Doch das ist nicht wahr. Was viele nicht wissen: Während einer Rehabilitation werden sogar um die 80 Prozent des vergangenen Bruttolohns von der Rentenversicherung gezahlt, was den späteren Rentenanspruch nochmals erhöht. Darüber hinaus kann ein erfolgreicher Reha-Aufenthalt die Länge der Erwerbstätigkeit erhöhen und somit auch zu einer deutlich höheren Rente führen.

7. Die Rente gibt es erst, wenn man 15 Jahre lang gearbeitet hat

Auch hierbei handelt es sich um ein weitverbreitetes Grücht. Denn um eine monatliche Rente zu kassieren, muss man nicht mindestens 15 Jahre lang gearbeitet haben. Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt nämlich nur fünf Jahre  – und das bereits seit 1984.

8. Bei der Rente darf man unbegrenzt dazu verdienen

Das stimmt nicht so ganz. Denn diese Regel gilt nur für Personen, die bereits die  Regelaltersgrenze von 65+ erreicht haben. Alle anderen sollten ein Auge auf ihren Hinzuverdienst haben: Sie dürfen maximal 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Wer deutlich mehr verdient, kann den Rentenanspruch teilweise oder sogar ganz verlieren.

9. Selbstständige können nicht in die Rentenkasse

Das stimmt so nicht. Einige Selbstständige müssen sogar in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, etwa Lehrer*innen oder Künstler*innen. Darüber hinaus kann natürlich jede*r Freiberufler*in freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, um sich so über die Jahre hinweg einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente aufzubauen. Das Gute: Selbstständige können den Betrag, den sie einzahlen, relativ frei wählen. Jedoch darf er die Summe von 83,70 Euro im Monat nicht unterschreiten. Allerdings darf die Einzahlung nicht mehr als 1246,20 Euro im Monat übersteigen. Die Rente bekommt die betroffene Person im Alter dann ausgezahlt, wenn die nötigen mindestens fünf Jahre Versicherungszeit erreicht wurden.

Quellen:
fr.de, hansemerkur.de, focus.de
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