Minijob trotz Rente: Wie viel darf man wirklich hinzuverdienen?

Wie viel darf man als Rentner und Rentnerinnen im Minijob verdienen? Alles zu Verdienstgrenzen, Steuern und wichtigen Änderungen ab 2025.
Irgendwann ist es so weit: Der wohlverdiente Ruhestand beginnt. Mit dem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung wird offiziell ein neuer Lebensabschnitt eingeläutet – eine Zeit, in der wir uns von Jahrzehnten harter Arbeit erholen können.
Doch für viele bleibt die finanzielle Entlastung aus. Trotz jahrzehntelanger Berufstätigkeit reicht die Altersrente oft nicht aus, um den Ruhestand sorgenfrei zu genießen.
Inflation, steigende Lebenshaltungskosten und teure Lebensmittelpreise führen dazu, dass am Ende nur wenig Geld übrig bleibt. Um der Altersarmut zu entfliehen, versuchen viele Rentner*innen ihren Geldbeutel über einen Nebenjob aufzustocken.
Dass viele Bürgerinnen und Bürger trotz Rente noch arbeiten gehen (müssen), zeigen Zahlen der Bundesregierung, die im Mai vergangenen Jahres auf Anfrage der Linken veröffentlicht wurden. So waren von den rund 45,6 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland 1,05 Millionen 67 Jahre oder älter, wie die „tagesschau“ berichtete.
Insbesondere Minijobs sind bei Rentnerinnen und Rentnern beliebt. Kein Wunder, denn die geringfügige Beschäftigung ist für alle lukrativ, die sich steuerfrei noch etwas dazuverdienen wollen. Mit einem Minijob kann man sich bis zu 556 Euro monatlich dazuverdienen und muss keine Steuern zahlen.
Doch wie viel darf ich als Rentnerin oder Rentner im Minijob überhaupt dazuverdienen?
Es gibt für Rentner keine Hinzuverdienstgrenze mehr
Für Rentnerinnen und Rentner gelten bei einer geringfügigen Beschäftigung dieselben Regelungen wie für alle anderen Minijobber. Sie dürfen monatlich im Schnitt nicht mehr als 556 Euro dazuverdienen. Kommen sie jährlich über die 6.672-Euro-Grenze fallen Steuern an.
Bezieher einer Altersrente können sowohl einem Minijob als auch einer anderen Beschäftigung nachgehen, bei der sie mehr als 556 Euro verdienen, ohne dass ihre Rentenbezüge gekürzt werden.
Das gilt seit Januar 2023 auch für den vorgezogenen Renteneintritt. Während für Personen, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, keine Hinzuverdienstgrenze bestand, galt für Personen mit einem vorgezogenen Renteneintritt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro. Wegen des Corona-Virus und dem pandemiebedingten Personalmangel wurden die Hinzuverdienstgrenzen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 angehoben.
Von einer vorgezogenen Altersgrenze ist die Rede bei langjährig und besonders langjährig Versicherten sowie bei Menschen mit einer Schwerbehinderung. Ob man Anspruch auf eine vorgezogene Rente hat, ist jedoch auch vom Alter abhängig.
Personen mit einem vorgezogenen Renteneintritt sind allerdings weiterhin rentenversicherungspflichtig und müssen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung oder bei Personen, die eine Knappschaftsausgleichsleistung beziehen, gilt seit Anfang 2024 eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von jährlich 18.558,75 Euro. Für Bezieher*innen einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt für das Jahr 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von mindestens 37.117,50 Euro.
Können Rentner mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?
Auch Rentnerinnen und Rentner können übrigens mehreren Minijobs gleichzeitig nachgehen. Voraussetzung hierfür ist aber ebenfalls die monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro. Minijobber*innen, die in einem Job 200 Euro monatlich verdienen, dürfen in ihrer zweiten geringfügigen Beschäftigung nicht mehr als 356 Euro im Monat verdienen, um unter der Grenze von 556 Euro zu bleiben.
Weiterführende Informationen zu „Rente, Hinzuverdienst und andere Einkommen“ gibt es auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
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