Umsonst gearbeitet...?

Rente: Was Hausfrauen zusteht – so hoch sind deine Ansprüche wirklich

Getty Images /	Kriangkrai Thitimakorn
© Getty Images / Kriangkrai Thitimakorn
Ein Leben als Hausfrau: viel Arbeit, aber wie sieht's mit der Rente aus???

Die Arbeit von Hausfrauen hört ja nie so ganz auf... Aber wie ist das eigentlich geregelt: Können sie rein rechtlich in Rente gehen? Steht ihnen dann etwas zu?

Frauen, die auf einen Job verzichten, weil sie sich um den Haushalt und im Zweifel um die Kinder kümmern, arbeiten zwar ihr Leben lang – und oft nicht zu knapp –, haben aber kein Einkommen. Was bedeutet das eigentlich finanziell im Alter für all diejenigen, die sich für dieses Lebensmodell entschieden haben? Nichts Gutes... Was Hausfrauen an Rente erwartet, wie sie zusätzlich vorsorgen können.

So viel – oder so wenig – Rente steht Hausfrauen zu

"'Das bisschen Haushalt macht sich von allein', sagt mein Mann – so sang es einst Johanna von Koczian in ihrem Hit aus den 1970ern. Das sollte ein bisschen lustig, ein bisschen ironisch sein – und ist natürlich Unsinn. Denn die Arbeit, die Hausfrauen, seltener Männer, die zu Hause bleiben (der Begriff Hausmann hatte früher nicht von ungefähr eine andere Bedeutung...), verrichten, ist nicht ohne. Auch ohne Kinder kann es ein ausfüllender Job sein – früher war das gang und gäbe. Leider ist er nicht einträglich...

Denn: Hausfrauen steht keine eigene Rente zu. Wie bei allen anderen Renten auch sind die Voraussetzungen zur Erlangung einer Rente bzw. ist die Rentenberechnung für Hausfrauen identisch gegenüber anderen Personengruppen. Das heißt: Frauen können, wenn sie mit 65 Jahren in Rente gehen (für alle nach 1964 Geborenen gilt die Altersgrenze von 67 Jahren), nichts von ihrer Tätigkeit im Haushalt geltend machen. Anspruch auf eine Rente besteht nur, wenn mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden. Und das ist bei Hausfrauen nicht der Fall!

Was wird Frauen, die zu Hause beiben, für die Rente angerechnet?

Es ist also ein trauriger Fakt: Hausfrauen steht nichts an Rente zu. Das heißt aber nicht, dass Frauen, die ein Leben lang zu Hause geblieben sind, keine Rentenpunkte sammeln können. Haben sie nämlich eine Ausbildung gemacht oder sind Mutter geworden, sieht es schon ganz anders aus.

  • Kindererziehung: Mütter erhalten für Kinder, die vor 1992 geboren sind, je 2 Jahre und 6 Monate Kindererziehungszeit. Wurden Kinder nach 1992 geboren, erhöht sich die Zeit auf 3 Jahre. In Rente umgerechnet heißt das: Jedes Jahr Kindererziehungszeit entspricht 34 Euro Rente pro Monat.
    Unabhängig vom Geburtsjahr können insgesamt maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeit angerechnet werden – der Rentenanspruch durch Elternzeit kann also maximal 340 Euro betragen.
  • Ausbildung: Schule, Fach- oder Hochschule, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme: Ab dem 17. Geburtstag werden Ausbildungszeiten bis zu acht Jahren angerechnet. Unterlagen darüber müssen allerdings eingereicht werden, die Zeiten werden nicht automatisch ins Rentenkonto eingespeist. Ein Abschluss ist allerdings nicht erforderlich.
  • Scheidung: Im Falle einer Ehescheidung wird Hausfrauen ein Versorgungsausgleich vom einstigen Ehemann zugesprochen. Auch dadurch können sie einen Rentenanspruch erreichen, auch wenn die eigenen Rentenzeiten nicht ausreichen würden.
  • Tod des Ehemanns: Hat der verstorbene Gatte mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, besteht Anspruch auf Witwenrente. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, beträgt aber mindestens 25 Prozent der Rente, die der Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat.

Beiträge zurückerstatten lassen? Nur bedingt eine gute Idee

Unter Umständen können bereits gezahlte Rentenversicherungsbeiträge zurückerstattet werden. Das kann für Hausfrauen zwar dann sinnvoll sein, wenn sie mit dem 65. (bzw. 67.) Lebensjahr die vorausgesetzten fünf Beitragsjahre für den Rentenanspruch nicht erfüllt haben. Kindererziehungszeiten werden dabei allerdings nicht berücksichtigt, insofern ist es oftmals sinnvoller, den Rentenanspruch durch die Aufnahme eines Mini-Jobs zu erfüllen. Betroffene sollten sich zu diesem Thema aber unbedingt beraten lassen.

Grundsätzlich gilt also: Für die eigentliche Tätigkeit von Hausfrauen gibt es keine Rente! Wer durch die oben genannten Punkte nicht auf die vorgeschriebene Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kommt, sollte unbedingt privat fürs Alter vorsorgen – je früher, desto besser!

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Eine Frage, die viele Menschen ebenfalls beschäftigt: Wie hoch ist die Rente durchschnittlich nach 40 Arbeitsjahren?

Wie stehst du eigentlich finanziell im Vergleich zu anderen da? Wir zeigen, wie viel Geld die Deutschen durchschnittlich auf dem Konto haben.

Es ist so eine Sache mit dem Sparen: So viel solltest du monatlich beiseitelegen, um über die Runden zu kommen.

Quellen:
rente-rentenberater.de, wiwo.de, horizon65.com, insurancy.de, deutsche-rentenversicherung.de
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