Bis zu 5.200 Euro möglich

Geld sparen: Diese Gartenarbeiten kannst du von der Steuer absetzen!

Ein Mann steht mit einer Schubkarre im Garten.
© Getty Images / Westend61
Ein schöner Garten kostet Zeit und viel Geld. Die gute Nachricht: Einen Teil der Kosten kannst du dir über die Steuererklärung zurückholen.

Von der Steuer lässt sich so einiges absetzen – auch die Gartenarbeit. Wie viel Steuerermäßigungen es gibt und welche Arbeiten du steuerlich geltend machen kannst, weiß BILD der FRAU.

Gartenbesitzer*innen wissen es aus eigener Erfahrung: Der Garten ist niemals so wirklich fertig. Zucchini düngen, die Gurken-Ernte einfahren, aber vielleicht auch die Hecke stutzen. Es fallen ständig neue Aufgaben an oder man möchte den Garten einfach mal komplett erneuern. Wer sich hierbei die Unterstützung eines Gärtners holt, muss fürs Hecken- oder Bäumeschneiden oftmals einiges an Geld hinblättern.

Angesichts der heißen Temperaturen möchtest du in diesem Jahr einen Schwimmteich anlegen? Auch das kann ganz schön teuer werden. Doch das muss nicht sein. Denn was viele nicht wissen: Bestimmte Gartenarbeit kann man von der Steuer absetzen und damit viel Geld sparen! Alle Details.

3 Finanzregeln, die du immer beachten solltest!

Kann ich als Mieter die Gartenarbeit von der Steuer absetzen?

Es ist vollkommen egal, ob du ein eigenes Haus besitzt oder zur Miete wohnst. In beiden Fällen kannst du anfallende Gartenarbeiten von der Steuer absetzen.

Voraussetzung ist allerdings, dass du für die entsprechende Arbeit ein ordentlich gemeldetes Unternehmen beauftragt hast und das Haus oder die Wohnung, die zu besagtem Garten gehört, selbst bewohnst. Diese Regelung gilt sogar für Schrebergärten oder Ferienhäuser, die nicht das ganze Jahr über bewohnt werden.

Welche Gartenarbeit kann man von der Steuer absetzen?

Gut zu wissen: Fallen Gartenarbeiten außerhalb des eigenen Grundstücks an, können diese bei der Steuer nicht abgesetzt werden.

Diese Arbeiten im Garten können in der Steuer angegeben werden

Die ernüchternde Nachricht zuerst: Wer seinen Garten lediglich mit ein paar Blumen, Pflanzen oder neuen Gartenmöbel aufhübschen möchte, kann diese Kosten nicht steuerlich geltend machen. Denn diese gelten in den Augen des Finanzamts als sogenannte Materialkosten.

Lediglich Gartenarbeiten, die sich entweder in Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen einteilen lassen, können bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem:

  1. Der Garten wird neu angelegt oder umgestaltet. Ausnahme hierfür ist der Garten von einem neu gebauten Haus
  2. Dienstleister mäht Rasen, bekämpft Schädlinge, schneidet Hecken oder sorgt für freie Wege.
  3. Baumfällarbeiten, die in Auftrag gegeben werden.
  4. Handwerker*innen legen einen Schwimmteich an, führen Reparaturen durch, bauen eine Terrasse oder verlegen Rollrasen.
  5. Handwerker*innen errichten eine Gartenmauer oder einen Zaun.
  6. Arbeits-, Fahrt-, und Maschinenkosten sowie andere Verbrauchsmittel.
  7. Entsorgungskosten, die ein Dienstleister in Rechnung stellt.

In welcher Höhe kann man die Kosten absetzen?

Nun wissen wir, dass Gartenarbeiten sich in Handwerkerleistungen als auch haushaltsnahe Dienstleistungen einteilen lassen. Dabei können für alle Handwerkerleistungen (Reparaturen, Anlegen eines Gartenteichs etc.) rund 20 Prozent der Kosten bzw. maximal 1.200 Euro pro Jahr in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Haushaltnahe Dienstleistungen (Schädlingsbekämpfung, Hecke schneiden etc.) hingegen können im Jahr bis zu einer maximalen Summe von 4.000 Euro ebenfalls in deiner Steuererklärung als Ausgaben angegeben werden. Rechnet man beide Summen zusammen, so kannst du jährlich bis zu 5.200 Euro deiner Gartenarbeit steuerlich absetzen.

Wichtig: Damit das Finanzamt die Kosten der anfallenden Gartenarbeit auch akzeptiert, solltest du Rechnungen von über 100 Euro niemals in bar, sondern immer per Banküberweisung zahlen. Denn das Finanzamt möchte sicherstellen, dass das Geld auch wirklich von deinem Konto abgebucht wurde. Die nötigen Rechnungen und Überweisungen musst du zudem mindestens 2 Jahre aufbewahren.

Doch nicht nur im Garten lässt sich einiges an Geld sparen, sondern auch im Haushalt. Denn auch der Frühjahrsputz lässt sich von der Steuer absetzen.

Weitere Informationen und Artikel zu steuerlichen und juristischen Fragen finden Sie auf unserer Themenseite Recht und Finanzen.

Quellen:
merkur.de, haus.de und myhomebook.de
Mehr zum Thema
Inhalte durchsuchen: