EU-Verbot lässt Kosten steigen

Das EU-Verbot von Amalgam macht deinen Zahnarztbesuch künftig teurer

Eine Frau liegt auf dem Zahnarztstuhl und der Zahn wird behandelt.
© IMAGO / Westend61
EU-Verbot zu Amalgam macht den Zahnarztbesuch künftig wohl teurer.

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung überarbeitet und plant ein Verbot, das ab 2025 auch eine Auswirkung auf unseren Besuch beim Zahnarzt haben wird.

Die Europäische Kommission hat sich die Quecksilber-Verordnung vorgenommen und überarbeitet. Die Änderungen sollen die EU-Bürger*innen vor Quecksilber schützen.

Wenn das giftige Quecksilber in die Nahrungskette gelangt, reichert es sich dort an und kann schließlich für negative Gesundheitsfolgen sorgen.

Bei hoher Belastung im Körper kann es das Immunsystem, die Nieren, aber auch die Lunge und das Gehirn schädigen. Die Überarbeitung der Quecksilberverordnung und die daraus resultierenden Verbote ab 2025 sollen die Bevölkerung und die Natur schützen.

Amalgam: Einziger Füllstoff ohne Zuzahlung durch Patienten

Obwohl Amalgam aufgrund seines Quecksilbergehalts als Zahnfüllung umstritten ist, gibt es bisher keine Alternative für Patienten und Patientinnen, die eine Versorgung des Zahns ohne Zuzahlung vornehmen lassen möchten.

 

EU: Ab 2025 Verbot der Verwendung von Zahn-Amalgam

Obwohl es viele Alternativen zu Zahn-Amalgam-Füllungen gibt, wird auch heute noch die quecksilberhaltige Zahnfüllung bei einem Zahnarztbesuch verwendet. Doch ab dem 1. Januar 2025 soll damit Schluss sein:

  • Keine Verwendung von Zahn-Amalgam mehr.
  • Auch die Herstellung und die Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU werden verboten.

Ob Komposit- oder Kunststofffüllung, Goldhämmerfüllungen und Gold-Inlays oder auch Keramik-Inlays – genügend Alternativen zu quecksilberhaltigen Amalgam-Zahnfüllungen gibt es bereits. Trotzdem werden für Zahn-Amalgam derzeit in der EU jährlich 40 Tonnen Quecksilber verbraucht.

In der Vergangenheit wurde die hochgiftige Chemikalie bei einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt, etwa in Batterien, Thermometern, Leuchtstoffröhren, aber auch zur Goldgewinnung.

Amalgam-Verbot: Kinder, Schwangere und Stillende bereits geschützt

Bereits seit 2018 werden Kinder unter 15 Jahren, schwangere und stillende Frauen durch ein Amalgamverbot auf dem Zahnarztstuhl vor dem Einsatz des quecksilberhaltigen Materials geschützt und ein alternatives Füllmaterial verwendet.

EU-Amalgamverbot sorgt für Mehrkosten beim Zahnarzt

Allerdings gibt es für gesetzlich Versichterte bisher nur die umstrittenen Amalgamfüllungen ohne Zuzahlung. Wenn diese Möglichkeit durch das Verbot der Europäischen Kommission aufgrund der Quecksilberverordnung wegfällt, dann kämen Mehrkosten auf den Patienten zu, die je nach Aufwand zwischen 70- 150 Euro liegen könnten. Pro Füllung.  

Nicht für jeden Patienten sind Zuzahlungen in dieser Höhe ohne Weiteres zu zahlen.

Laut Dr. Knut Karst, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen, laufe derzeit zwar eine Studie, um einen Nachfolger für das Amalgam festzulegen. Ob diese Füllstoff allerdings zukünftig voll bezuschusst werden kann, das müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen im Nachgang klären. 

Wie teuer es also für die Patienten und Patientinnen konkret wird, bleibt abzuwarten.

 

Quellen:
aerzteblatt.de, bild.de
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