Was im eigenen Grün verboten ist

Zu oft grillen und nackt sonnen: Diese Dinge solltest du weder im Garten noch auf dem Balkon tun!

Junge Frau mit verschwommenem Gesicht in Sommerkleidung genießt die Sonne auf einem Balkon mit gelben Laternen.
© iStock.com/Patrick Daxenbichler
Auf deinem Balkon kannst du nicht alles tun, was du möchtest. Zum Beispiel könnte eine zu grelle Dekobeleuchtung zum Problem werden.

Mein Garten, mein Reich – ganz so einfach ist das leider nicht! Es gibt tatsächlich Dinge, die in deinem Garten oder auf deinem Balkon nicht erlaubt sind.

Im Sommer möchte man seinen schönen Balkon oder traumhaften Garten voll und ganz ausnutzen. Und da muss man doch auf gar nichts achten, schließlich ist man in seinem eigenen Reich und kann tun und lassen, was man will. Oder etwa doch nicht?

Wusstest du, dass du einiges in deinem eigenen Reich im Freien nicht tun darfst? Lies lieber jetzt noch schnell nach, an welche Verbote du dich in deinem Urlaub auf Balkonien oder im Garten halten solltest – bevor Ärger mit der Nachbarschaft droht.

Spielende Kinder im Garten: Wie viel Kinderlärm ist erlaubt?

Verbote im Garten und auf dem Balkon: Das darfst du nicht tun

Du dachtest, du kannst in deinem Garten und auf deinem Balkon alles tun, wonach dir der Sinn steht? Fehlanzeige! So erklärt Dr. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund e.V. gegenüber "spot on news", was Urlauber*innen zuhause besser nicht tun sollten:

Zu häufiges Grillen: Ein saftiges Nackensteak und knackige Würste – diese Grillköstlichkeiten könntest du jeden Tag verschlingen? Besser nicht, wenn du sie mit einem Kohlegrill brutzelst. Der zu den Nachbar*innen ziehende Rauch könnte sie stören. Besser ist es, nur zwei bis drei Mal im Monat zu grillen oder mit den Nachbar*innen die Häufigkeit abzusprechen.

Der Grill sollte möglichst weit vom Nachbargrundstück entfernt stehen. Eine Alternative können sonst Gas- und Elektrogrills sein. Achte auch darauf, was in deinem Mietvertrag steht, denn wie merkur.de und hna.de berichteten, ist ein Grillverbot in manchen Verträgen sogar festgeschrieben. Und wer dennoch den Grill anschmeißt, dem könnte sogar gekündigt werden.

Nackt sonnen: Beim freizügigen Sonnen auf dem Balkon oder im Garten denken viele vielleicht, dass es ihr eigenes Problem wäre, wie sie sich zeigen. Doch das stimmt nicht ganz, wenn sich Nachbar*innen dadurch gestört fühlen.

Möchtest du dich dennoch unbekleidet sonnen, sorge für ausreichend Sichtschutz, zum Beispiel durch eine hohe Hecke oder viele Pflanzen auf dem Balkon. Vor Gericht hätten nackte Sonnenanbeter*innen sicher kein Problem, aber Ärger mit der Nachbarschaft möchte wegen so etwas sicher auch niemand.

Sex im Freien: Beim Geschlechtsverkehr auf dem Balkon oder im Garten bist du rechtlich nicht mehr auf der sicheren Seite. Bevor Nachbar*innen euch sehen und hören können, ist drinnen wohl dafür doch der bessere Ort.

Zu laute Musik und Unterhaltungen: Quatschen auf dem Balkon oder im Garten ist nur in angemessener Lautstärke erlaubt. Auch die Musik darf nicht voll aufgedreht werden – das alles schon gar nicht zu den Ruhezeiten, die nach 22 Uhr oder mittags sind. Wann genau dieses Verbot gilt, steht in der Hausordnung.

Grelle Lichterketten: Zu helles Licht könnte den Schlaf deiner Nachbarin oder deines Nachbarn stören. Erwacht dieser dadurch am Morgen grummelig, könntest du dir Ärger einhandeln. Schalte besser zu grelle Lichter auf deinem Balkon oder in deinem Garten aus, wenn die Sonne untergeht.

Unsicher befestigte Deko: Kerzen, Pflanzen und Windspiele – mit jeglicher Deko kannst du deinen Balkon verschönern. Dabei muss aber alles sicher angebracht sein. Dies ist besonders bei nach außen hängenden Blumentöpfen zu prüfen.

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