Dein Nachbar schneidet die Hecke nicht? Dann darfst du selbst zur Schere greifen!

Wenn die Hecke des Nachbarn oder der Nachbarin in deinen Garten ragt, kann das schnell stören. Doch wann darfst du selbst zur Heckenschere greifen? Die Gründe für Nachbarschaftsstreit sind vielfältig, doch oft beginnt es im Garten: Die Hecke wird nicht geschnitten, Wurzeln wachsen durch den Zaun oder ein Baum ragt auf dein Grundstück. Das sind deine Rechte.
Zwischen Nachbar*innen kann es oft krachen – sei es wegen lauter Musik, Grillgeruch oder unfairer Parkplatzverteilung. Doch die häufigste Ursache für Streit bleibt die Bepflanzung an der Grundstücksgrenze. Wenn Hecken, Bäume oder Sträucher zu weit auf dein Grundstück ragen und vielleicht sogar Mauern oder Fenster beschädigen, kann es schnell eskalieren. Doch wann darfst du selbst zur Heckenschere greifen?
Bäume und Hecken an der Grundstücksgrenze: Was ist erlaubt?

Jedes Bundesland hat ein eigenes Nachbarschaftsrecht und auch je nach Kommune können sich die Vorgaben unterscheiden. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, ruft also am besten beim Rathaus an und informiert sich über die geltenden Rechte und Pflichten.
In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz werden Bäume und Sträucher in drei Kategorien eingeteilt: Von sehr stark wachsend bis hin zu klein. Dementsprechend müssen stark wachsende Bäume mindestens vier Meter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden.
Bei etwas weniger ausladenden Bäumen reichen auch schon zwei Meter. Kleine Ziersträucher und Beerenobststräucher dürfen sogar zwischen einem Meter und 50 Zentimetern nah an der Grundstücksgrenze des benachbarten Gartens stehen.
Etwas einfacher gestaltet sich die Rechtslage in Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Hier gilt: Je höher die Hecke ist, desto weiter weg vom Zaun muss sie sein – Mindestens aber einen halben Meter.
Um lästigen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden und niemanden unnötig zu provozieren, empfiehlt es sich den Grenzabstand besser etwas großzügiger zu gestalten.
Was tun, wenn die Hecke des Nachbarn zu dicht steht?
Wenn Nachbar*innen die geltenden Vorgaben nicht einhalten, kannst du verlangen, dass der Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten wird und die Hecke zurückgeschnitten oder zurückgesetzt werden muss.
Lasse dir bei deiner Beschwerde jedoch nicht allzu viel Zeit: Der Anspruch auf Beseitigung verjährt in den meisten Bundesländern innerhalb von zwei bis sechs Jahren. Wann diese Frist beginnt, ist auch nicht einheitlich festgelegt. An manchen Orten gilt der Zeitpunkt der Pflanzung, an anderen Orten gilt der Zeitpunkt der ersten Störung.
Diese Frist bleibt auch bei Besitzwechsel bestehen: Wenn du also ein Haus kaufst, dann hast du möglicherweise keinen Anspruch mehr auf eine Umgestaltung des Nachbargartens.
Recht zur Selbsthilfe: Darfst du einfach selbst zur Heckenschere greifen?

Die Beschädigung des eigenen Hauses durch Hecken und Sträucher musst du dennoch nicht einfach so hinnehmen. Wenn Zweige oder Wurzeln auf dein Grundstück ragen, kannst du deinen Nachbarn eine angemessene Frist setzen, in welcher diese den Überhang abschneiden müssen.
Aber auch dieser Anspruch verjährt innerhalb von drei Jahren, beginnend mit der erstmaligen Störung. Auf eigene Faust darfst du nur dann handeln, wenn dein Nachbar oder deine Nachbarin die herüberragende Äste trotz angemessener Frist nicht abschneidet. Dieses sogenannte "Recht zur Selbsthilfe" verjährt nicht.
Du musst der angeschuldigten Partei jedoch ausreichend Möglichkeit geben, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen – denn wer vorschnell Wurzeln kappt oder zu viel von der Hecke abschneidet, muss für den entstandenen Schaden haften.
Laub und Schattenwurf: Damit musst du leben
Das Laub des Nachbarbaumes aufzusammeln kann lästig sein, doch rechtlich kannst du nichts dagegen unternehmen. Und auch wer sich an Schattenwurf stört, wird mit einer Klage nicht weit kommen.
Selbst Nadeln, Zapfen oder Blätter, die auf den Gartenteich fallen oder die Regenrinne verstopfen, musst du in der Regel erdulden. Auch eine Allergie ist kein ausreichender Grund für die Fällung eines Baumes.
Wie ist das, wenn ein Baum nicht genau einem Grundstück zugeordnet werde kann? Solche "Grenzbäume" dürfen ebenfalls nicht einfach so gefällt werden. Eine Partei kann lediglich die Beseitigung des Grenzbaumes verlangen und auf die Einwilligung der anderen Partei hoffen.
Beschwerden sollte man auch hier nicht zu lange hinauszögern: Je nach Bundesland haben Bäume fünf Jahre nach der Anpflanzung Bestandsschutz. Nach Ablauf dieser Frist kannst du höchstens den Rückschnitt der überhängenden Äste veranlassen.
Schonfrist in der Wachstumsperiode

Nimm auch selbst Rücksicht auf deine Nachbar*innen und achte stets darauf, dass die Zweige und Äste deiner Hecke nicht über das Grundstück hinausragen.
Wenn auf die Straße ragender Wuchs nicht beseitigt wird, können Straßenbaubehörden nach Aufforderung und Fristsetzung den Bewuchs selbst beschneiden lassen und die anfallenden Kosten in Rechnung stellen. Der Betrag beläuft sich im Falle eines Eigentums auf etwa 500 Euro.
Doch Achtung beim Schneiden: Ab dem 1. März muss die Heckenschere im Schuppen verschwinden und darf bis zum 30. September nicht mehr hervorgeholt werden. In dieser Wachstumsperiode ist nämlich zum Schutz der im Grün lebenden Tiere kein Rückschnitt erlaubt.
Der Frühling steht an und du musst noch Bäume schneiden? Hier gibt es die Infos!
Das Gericht sollte der allerletzte Ausweg sein
In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland sowie Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es Schlichtungsstellen, die eingeschaltet werden, bevor ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht geht. Dadurch spart man Zeit, Kosten und Nerven.
Wenn auch dort keine friedliche Einigung gefunden werden kann, ist eine Klage vorm Gericht der allerletzte Ausweg! Soweit sollte man es jedoch gar nicht erst kommen lassen. Sprich deshalb diese Probleme in der Nachbarschaft möglichst früh und offen an: Für ein friedliches Miteinander ist gewaltfreie Kommunikation unverzichtbar.
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