Wer mietet oder vermietet?

Laub im Herbst: Wer muss die Blätter auf Gehwegen beseitigen muss

Person in dunklem Pullover kehrt mit einem Besen gelbes Laub auf einer von Bäumen gesäumten Straßen zusammen.
© Adobe Stock/ Stefan Werner
Auf Gehwegen kann nasses Laub gefährlich werden. Doch wer ist fürs Beseitigen eigentlich verantwortlich?

Nasses Laub im Herbst kann schnell gefährlich werden. Doch wer ist eigentlich für die Beseitigung der rutschigen Blätter verantwortlich? Alles, was du wissen musst, liest du hier.

Die bunten Blätter im Herbst sehen zweifelsohne schön aus. Doch bei Nässe kann Laub auf den Gehwegen ganz schön gefährlich werden. Ehe man sich versieht, rutscht man auf ihnen aus und landet auf dem harten Gehweg: Knochenbrüche, Prellungen und Verstauchungen können die Folge sein. Damit das nicht passiert, sollten die Blätter regelmäßig vom Gehweg gefegt werden. Doch wer ist hierfür eigentlich verantwortlich? Die Mieter*innen selbst oder doch die Gemeinde? Wir haben die Antworten.

Wer ist eigentlich zuständig für die Entsorgung von Laub?

Wer muss das Laub auf dem Gehweg entfernen?

Grundsätzlich ist eigentlich die Stadtverwaltung zuständig, die Gehwege vom rutschigen Laub zu befreien – genau wie sie im Winter den Schnee zu räumen hätte. Denn laut der sogenannten Verkehrssicherungspflicht liegt es in der Verantwortung der Gemeinden, dass sich Radfahrer*innen und Fußgänger*innen gefahrlos auf den Straßen und Bürgersteigen bewegen können. Per Satzung übertragen die Gemeinden diese Pflicht jedoch meist an die Hauseigentümer*innen.

Das bedeutet: Eigentümer*innen müssen den Bürgersteig vor ihrem Grundstück sauber halten. Per Mietvertrag kann diese Pflicht an die Mieter*innen übertragen werden. Darüber hinaus kann der/die Hauseigentümer*in einen professionellen Reinigungsdienst beauftragen, der regelmäßig die Gehwege vor dem Haus freihält. Doch diese Leistung müssen die Mieter*innen in den meisten Fällen über die Nebenkostenabrechnung tragen.

Wurde im Mietvertrag oder in der Hausordnung nicht ausdrücklich festgehalten, dass die Hausbewohner*innen für das Freihalten der Gehwege zuständig sind, musst du dich als Mieter*in auch nicht um die Beseitigung des Laubs kümmern.

Wie oft muss das Laub im Herbst vom Bürgersteig entfernt werden?

Eine genaue Regelung, wie oft das Laub vom Gehweg beseitigt werden muss, gibt es nicht. Denn schließlich ist die Menge des Laubes auch immer abhängig von der Umgebung. Wer nur einen Baum vor der Haustür stehen hat, muss deutlich weniger zu Rechen und Co greifen als eine Person, die in einer Allee wohnt. Doch nicht jedes Blatt, das auf den Gehweg fällt, musst du beseitigen. Denn ein gewisses Maß an Selbstverantwortung wird allen Passant*innen zugeschrieben.

Wohin mit dem Laub?

Wenn die Bäume gegen Ende des Herbsts ihre kompletten Blätter auf einmal abwerfen, kommen erhebliche Mengen an Laub zusammen. Der eigene Kompost oder die Biomülltonne sind dann recht schnell überfüllt. Doch wohin mit dem ganzen Laub? Auf die Fahrbahn solltest du die ganzen Blätter jedenfalls nicht kehren. Solltest du dich hierbei erwischen lassen, kann das nämlich unter Umständen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Darüber hinaus reicht es auch nicht aus, die Blätter zu einem großen Haufen zusammenzukehren und darauf zu hoffen, dass die Stadtwerke die Blätter schon irgendwann mitnehmen. Doch wohin soll das Laub dann?

Viele Gemeinden bieten an, das Laub kostenlos an Sammelplätzen, etwa den Wertstoffhöfen, abzugeben. Um den Aufwand für die Bürger*innen möglichst gering zu halten, verteilen einige Städte wie zum Beispiel Hamburg für einen geringen Aufpreis große Laubsäcke, die nach dem Befüllen am Straßenrand stehen bleiben können. An bestimmten Terminen holt die Stadtreinigung die gekauften Säcke wieder ab. Wer sich die paar Euro allerdings sparen möchte, kann das Laub aber auch im Garten zwischenlagern und nach und nach in der Biotonne entsorgen.

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