Darf man Aussortiertes anbieten?

"Zu-verschenken-Kiste" am Straßenrand: Ist sie eigentlich erlaubt?

Eine Person trägt eine Kartonschachtel mit einem Plüschtier und gefalteter Kleidung vor einer grünen Hecke.
© Adobe Stock/amazing studio
Eine "Zu-verschenken-Kiste" kann Brauchbares enthalten und trotzdem stellt sich die Frage, ob diese Form der Entsorgung alter Gegenstände erlaubt ist.

Kisten mit der Aufschrift "zu verschenken" auf dem Bürgersteig hast du bestimmt auch schon mal gesehen. Hin und wieder freust du dich vielleicht auch über eine tolle Gabe daraus. Aber ist das Aufstellen von Geschenkekisten überhaupt erlaubt?

Du hast ausgemistet – dabei sind dir ein paar Schätze in die Hände gefallen, die eigentlich noch gut zu gebrauchen sind, für die du aber selbst keine Verwendung mehr hast.

Klar, man könnte die Sachen auf einem Trödelmarkt verkaufen oder sie bei Online-Verkaufsportalen für Gebrauchtwaren inserieren. Doch dafür hast du keine Zeit oder dir fehlt die Lust, außerdem würdest du die Dinge auch kostenlos abgeben?

Manche entscheiden sich in solch einem Fall, die Gaben in eine offene Kiste zu packen und einfach an den Straßenrand zu stellen. "Zu verschenken" lautet dann meist das Schild an dieser. So können sich Passant*innen einfach das herausnehmen, was sie möchten. Ist das eine edle Spende von dir und daher erlaubt? Oder stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, weil du deinen Müll kostenlos entsorgst? Hier die Antwort!

"Zu-verschenken-Kiste" am Straßenrand: Erlaubt oder Ordnungswidrigkeit?

In einer "Zu-schenken-Kiste" können mitunter wirklich brauchbare Gegenstände zu finden sein. Zum Beispiel lugt da die CD hervor, die einem gefällt. Oder jemand entdeckt ein interessantes Buch oder Geschirr, das noch gut erhalten aussieht.

Es gibt etliche Beispiele dafür, welch tolle Sachen man entdecken könnte. Und dann ist nicht nur der/die Finder*in glücklich, sondern auch der/die Geber*in. Denn das Aussortierte ist weg, landete aber nicht sinnlos auf dem Müll. Nachhaltig ist das Ganze auch noch. Schließlich wird so weniger neu gekauft. Und wenn bei dieser Schenkaktion doch alles so schön ist, müsste das doch erlaubt sein, oder? Was glaubst du?

Leider müssen wir dich enttäuschen. Diese Entrümpelungsaktion, sei sie auch noch so klein, unauffällig und gut gemeint, ist normalerweise verboten, wie merkur.de bereits berichtete. Gegenüber Deutschlandfunk Nova gab der Verband kommunaler Unternehmen bekannt, dass städtische Ordnungsämter sie als "wilde Müllablagerung" deuten könnten. Und das wäre eine Ordnungswidrigkeit, die eine Buße nach sich ziehen würde.

"Zu-verschenken-Kiste" und andere Gaben: So hoch können die Bußen sein!

Bei einer Buße darfst du gleich ordentlich blechen: Für die typischen angebotenen Geschenke wie Geschirr, Kleidung und Kochtöpfe musst du ebenso bis zu 200 Euro hinblättern wie für Flüssigkeiten, etwa Farbreste. Manchmal ist es dann auch nicht nur die Kiste mit kleinen Habseligkeiten, sondern etwas, das darüber hinausreicht.

Stellst du einen einzigen Gegenstand von kleinerem Umfang hinaus und erhältst eine Strafe, könnte diese bis zu 250 Euro betragen. Hat dieser Gegenstand scharfe Kanten, kann sich die Summe auf bis zu 300 Euro erhöhen. Bietest du mehr als einen Gegenstand an und betragen diese im Gewicht über zwei Kilo, wird die Strafe mit bis zu 1500 Euro richtig teuer. Und das Anbieten von Elektrogeräten wird dann noch teurer: Du könntest bis zu 5000 Euro ärmer werden.

Manchmal drückt das Ordnungsamt aber auch ein Auge zu. Vor allem, wenn laut t-online die Kiste dicht an der Häuserwand steht und jede*r noch gut durchkommt. Auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer*innen müssen den Gehweg ohne Schwierigkeiten noch benutzen können.

Packe außerdem auch wirklich nur Dinge in die Kiste, von denen du dir vorstellen kannst, dass andere sie noch gebrauchen können. Müll gehört dort nicht hinein. Und Gegenstände, die in den Händen von Kindern oder Jugendlichen Schaden anrichten können, ebenso nicht. Denn du weißt nicht, wer der/die Finder*in der Kiste sein wird. Räume die Kiste zudem zeitnah weg, wenn der aussortierte Kram nicht mitgenommen wird. Dann braucht ihn wohl niemand.

Biete die Gaben-Kiste in deinem Garten an!

Du könntest, statt die Kiste in den öffentlichen Bereich zu stellen, diese auch auf dem eigenen Grundstück anbieten, beispielsweise dicht am Zaun oder auf dem Zaunpfahl, sodass Vorbeigehenende an die Gaben gut herankommen. Das ist erlaubt.

Du könntest für deine "Zu-verschenken-Kiste" auch einen Sondernutzungsantrag für den öffentlichen Bürgersteig stellen. Aber das würde wohl niemand tun, denn die Kosten belaufen sich auf einen zwei- bis dreistelligen Betrag. Da hofft man doch eher auf ein freundlich gestimmtes Ordnungsamt oder schmeißt die Sachen, so schade es ist, in den Müll.

Wir bleiben beim Thema Trödel: Wusstest du, dass du ein Vermögen verdienen kannst, wenn du diese drei Dinge zu Hause hast?

Und wenn es mit dem Verdienen nicht so gut klappt, dann hilft eben noch das Sparen, um sein Geld beisammen zu halten. Erfahre, wie du Rücklagen bilden kannst: So lernst du Disziplin beim Sparen.

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