Rechtsanwältin klärt auf

Flug verpasst: Wer haftet für lange Wartezeiten am Flughafen?

Menschenmassen stehen vor der Sicherheitskontrolle.
© Getty Images / baona
Verpasst ein Fluggast infolge überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle seinen Flug, kann er eine Entschädigung verlangen.

Endlich Urlaub und ab mit dem Flugzeug zur wohlverdienten Sommerpause ans Mittelmeer! Doch was ist, wenn man wegen zu langer Warteschlangen am Airport den Flug verpasst? Rechtsexpertin Nicole Mutschke erklärt, welche Rechte Betroffene haben.

Die Reiselust ist bei vielen Deutschen weiterhin ungebrochen. Besonders in den Sommermonaten, wenn die Kinder endlich Ferien haben, gehen die Reisewellen los. Doch statt einem Traumurlaub im Süden droht vielen Menschen ein wahrer Warteschlangen-Albtraum am Flughafen. Kofferbänder, die ausfallen, eine zu dünne Personaldecke, verspätete Flugzeuge – die Gründe für lange Wartezeiten an Flughäfen können vielfältig sein.

Deine Rechte bei Flugausfällen infolge von Streiks

Doch an allen Ecken und Enden fehlt es oft an Personal. Die Folge: lange Warteschlangen vor den Sicherheitskontrollen und dem Check-in-Schalter am Flughafen. Doch wer haftet, wenn Reisende aufgrund der viel zu langen Warteschlangen den Flieger in den Urlaub verpassen? Gibt es eine Entschädigung? BILD der FRAU hat hierzu bei einer Rechtsexpertin nachgefragt.

Flug verpasst wegen zu langer Wartezeiten – das sagt die Rechtsexpertin

Bild Rechtsexpertin Nicole Mutschke.jpg | © Foto: Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH
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Nicole Mutschke, Rechtsanwältin

Welche Rechte habe ich als Urlauber*in, wenn ich zwar rechtzeitig am Flughafen war, aber dann dort alles so langsam ging, dass ich meinen Flieger trotzdem verpasst habe?

Nicole Mutschke: Hier muss man unterscheiden, ob das Problem bei der Sicherheitskontrolle oder beim Check-in durch die Airline lag. Die Sicherheitsfirmen bei der Sicherheitskontrolle sind über die Bundespolizei beauftragt, also letztlich vom Staat. Wenn man aufgrund der Sicherheitskontrolle den Flug verpasst, muss man folglich auch die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz verklagen.

Die Ansprüche können dabei ziemlich umfangreich sein, nämlich auf Ersatz der Kosten des neuen Flugs sowie Verpflegung und Übernachtung bis zum nächsten Abflug. Tatsächlich hat das das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 27.1.2022 (Az. 1 U 220/20) entsprechend zugunsten von Urlauber*innen entschieden. Hier führte das Gericht aus, dass die Urlauber*innen rechtzeitig erschienen seien.

Gemäß den Empfehlungen des Frankfurter Flughafens solle man sich zwei Stunden vor Abflug zum Check-In einfinden. Die Kläger*innen hätten unstreitig den Check-In bereits um 9.00 Uhr absolviert. Von dort hätten sie sich nach Bekanntgabe des Gates zur Sicherheitskontrolle begeben und in die dortige Warteschlange spätestens um 10:00 Uhr eingereiht. Auch dies sei rechtzeitig gewesen. Bis zum Ende der Boardingzeit verblieben um 10:00 Uhr noch 90 Minuten.

Es gäbe keine dem Gericht bekannten Hinweise oder Erfahrungswerte, dass dieser Zeitraum nicht ausreichen würde. Daher entschied das Gericht zugunsten der Urlauber*innen.

Und wer haftet, wenn ich meinen Flug wegen einer zu langen  Warteschlange am Check-in verpasse?

Nicole Mutschke: Wird der Flug verpasst, weil sich der Check-in am Schalter der Fluggesellschaft erheblich verzögert, ist die Airline der richtige Ansprechpartner. Natürlich muss man hier auch wieder rechtzeitig am Flughafen gewesen sein.

Dann kann man aber eine Entschädigung fordern, wenn letztlich aufgrund des Verschuldens der Airline der Flug verpasst wurde, wenn der Flug in Europa gestartet bzw. eine europäische Fluggesellschaft betroffen ist. 250,00 € bei Kurzstrecke, 400,00 € bei Mittelstrecke oder 600,00 € bei Langstrecke kann man hier fordern.

Zusätzlich kann man eine Ersatzbeförderung bzw. Erstattung des Flugtickets verlangen und es kommen Betreuungsleistungen wie Getränke, Essen und auch Übernachtungen in Betracht.

Zeit für Check-in und Sicherheitskontrolle einplanen

Gibt es für Passagiere eine richtige Ankunftszeit, um sich abzusichern?

Nicole Mutschke: Eine allgemein verbindliche Ankunftszeit für Passagiere am Flughafen gibt es so nicht. Es gibt aber durchaus Empfehlungen der Flughäfen und Fluggesellschaften, wann Flugreisende am Flughafen sein sollten. Grobe Richtschnur: Inlandsflüge ca. 2 Stunden, internationale Flüge ca. 3 Stunden vor Abflug.

Nach dem Chaos an vielen Flughäfen empfahl die Lufthansa, schon vier Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Ist das nicht unverhältnismäßig? Ist es nicht die Aufgabe der Airline, das Einchecken in regulären Zeiten hinzubekommen?

Nicole Mutschke: Fluggesellschaften sollten eigentlich alles dafür tun, die Abfertigung der Passagiere zügig durchzuführen. Für Verzögerungen bei den Sicherheitskontrollen können Airlines allerdings nichts, da diese von staatlich beauftragten Sicherheitsfirmen durchgeführt werden. Ist daher absehbar, dass etwa ein hoher Krankenstand und Personalmangel zu Verzögerungen bei der Abfertigung führen werden, kann auch eine längere Empfehlung angemessen sein.

Flieger wegen Warteschlange verpasst – Nachweise für den Streitfall sammeln

Welche Beweise sollte man sammeln? Die Warteschlange fotografieren?

Nicole Mutschke: Tatsächlich ist es dann, wenn man einen Flug wegen langer Warteschlangen verpasst und Schadenersatz geltend machen will, von großem Vorteil, wenn man die Geschehnisse genau dokumentiert. Man sollte daher den zeitlichen Ablauf genau notieren und vor Ort Fotos vom Geschehen machen. Man kann sich auch mit anderen Reisenden austauschen, um gegebenenfalls Zeugen für die Verzögerungen zur Verfügung zu haben.

Für eine erfolgreiche Durchsetzung des Schadenersatzanspruchs ist die Dokumentation des Geschehens am Flughafen besonders wichtig. Um ausreichend Beweise vorlegen zu können, solltest du zudem auch folgende Fragen so genau wie möglich beantworten können und nachweisen können:

  • Wann bist du am Flughafen angekommen? Die genaue Uhrzeit ist wichtig.
  • Wann hast du dich an der Warteschlange angestellt?
  • Wann hast du eingecheckt?
  • Wie viele Personen haben an den Schaltern gearbeitet, um wie viele Flüge abzufertigen?

Die Zeit am Flughafen wird knapp: Das kannst du tun

Falls du merken solltest, dass die Zeit allmählich knapp wird, musst du nicht untätig zusehen, wie der Flieger bald ohne dich abhebt – ganz im Gegenteil. Im Falle einer Entschädigung ist es sogar äußerst wichtig, dass du aktiv Kontakt mit dem Flughafenpersonal aufnimmst, sobald du merkst, dass du den Flug verpassen könntest. Andernfalls könnte dir ein sogenanntes Mitverschulden angelastet werden. Daher gilt:

  • Bei besonders langen Warteschlangen darauf hinweisen, dass man seinen Flug verpassen könnte. Aktives Melden und auch dokumentieren, dass man vorgereiht werden muss.
  • Wer die Telefonnummer der zuständigen Airline hat, kann auch diese aus der Warteschlange heraus anrufen und um Hilfe bitten.
  • Solltest du deinen Flug trotz alledem verpasst haben, solltest du auch dieses Szenario unbedingt festhalten. Das heißt: Geschlossenes Gate fotografieren und Uhrzeit festhalten.

Auf Reisen kommt es häufig vor, dass nicht alles rund läuft. So kann man sich zum Beispiel den Magen verstimmen, da das Essen am Hotelbuffet nicht mehr gut war. Kann man in diesem Fall Schadensersatz verlangen?

 Reiseexpertin Nicole Mutschke exklusiv für BILD der FRAU zum Thema Urlaub:

Aufpassen bei diesen sechs Urlaubsfallen

Trotz langer Wartezeit hast du den Flieger in den Urlaub bekommen. Doch am Gepäckband taucht der eigene Koffer einfach nicht auf. Ein Szenario, vor dem sich viele Reisende fürchten. Aber was tun in einem solchen Fall? Diese Rechte hast du, wenn dein Gepäck beim Flug abhandenkommt.

Doch nicht nur ein gestrichener Flug oder ein verlorenes Gepäckstück kann die Freude auf den anstehenden Urlaub vermiesen. Auch Reisemängel vor Ort können die Urlaubslaune ganz schön trüben. Doch du musst nicht alles einfach so hinnehmen!

Quellen:
verbraucherzentrale.de
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