Lästige Ankaufkarten

Werbezettel am Auto: Erlaubt oder unzulässig?

Geparktes, blaues Auto mit Ankaufkarten an der Scheibe.
© IMAGO / Schöning
Steht das Auto länger an einem Platz, können sich schon mal mehrere Ankaufkärtchen am PKW sammeln. Aber ist das überhaupt rechtens?

Sind die nervigen Werbekarten an Autoscheiben eigentlich legal? Und falls nein, lässt sich gegen sie etwas tun? Wir klären auf!

Wohl jeder/jedem Autofahrer*in sind sie schon begegnet: Einmal das Auto auf einem Parkplatz stehen gelassen und prompt steckt bei der Rückkehr eine kleine Pappkarte im Visitenkartenformat entweder an der Fahrertür oder am Scheibenwischer. Es handelt sich um eine lästige Ankaufkarte, die von einem meist nicht wirklich seriös wirkenden Gebrauchtwagenhändler stammt.

Wir befördern sie entweder in den nächsten Mülleimer oder ist dieser nicht vorhanden, in unser Auto. In diesem liegt sie dann meist wochenlang herum, weil wir doch eh immer wieder vergessen, sie wegzuwerfen – eine echt nervige Angelegenheit und obendrein noch Papierverschwendung.

Besser ist es wohl, diese Karte gar nicht erst zu erhalten. Aber können wir überhaupt etwas gegen diese nervtötenden Autokärtchen tun, schließlich ist das Werbungverteilen an PKWs doch legal – oder etwa nicht?

Erhöhtes Unfallrisiko: Schlafende Beifahrer als Gefahr?

Ist es verboten, Werbezettel an Autos zu stecken?

Eine spannende Frage, schließlich ärgern wir uns alle über diese ständig am Auto klebenden Kärtchen, wollen wir nicht gerade dringend unseren Wagen loswerden. Doch es bleibt meist dabei. Wir sind genervt, nehmen die Karte ab und stellen uns nicht weiter die Frage, was wir in Zukunft dagegen tun können oder ob das Verteilen dieser gar eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Vielleicht ist es aber jetzt einmal an der Zeit, als Autofahrer*in darüber nachzudenken, ob man den Kärtchen mit der Frage "Wollen Sie Ihr Auto verkaufen?" nicht etwas entgegensetzen könnte, denn schließlich ist das Anstecken nicht einfach so erlaubt.

Konkret heißt das: Das Anbringen der Werbekarten an Autos ist immer dann verboten, wenn der werbende Händler keine Sondergenehmigung beim Ordnungsamt im Vorfeld beantragt und erhalten hat.

Werden die Kärtchen aber auch ohne diese Zulassung verteilt, droht ein Bußgeld. Jedoch nur dann, wenn der/die Verteilende auf frischer Tat ertappt wird oder das Vergehen zur Anzeige gebracht wurde – und das machen die wenigsten betroffenen Autobesitzer*innen. Dabei ist das gar nicht so aufwändig wie gedacht.

Ein Bußgeld kann dann aber auch schon mal ordentlich hoch sein. Wie zum Beispiel aus einer Pressemitteilung des Bezirksamts Berlin-Pankow im letzten Jahr hervorging, kann eine solche Geldbuße bis zu 10.000 Euro betragen.

Gegen unerlaubt angebrachte Karten am Auto vorgehen – so geht's

Das kannst du tun:

Nur so – und wenn viele das tun – können wir diesem störenden Vergehen ein Ende bereiten. Und es ist ja nicht nur, dass diese Kärtchen Müll produzieren und die Umwelt verschmutzen, da sie oft von den genervten Autofahrer*innen ungeachtet auf den Boden geschmissen werden oder der Wind sie davonträgt.

Visitenkarten am Auto: Nimmt der Wagen Schaden?

Es geht auch darum, dass durch diese untersagten Aktionen des Anbringens von Werbekarten dein Auto leidet. Denn stecken öfter mal Karten am Fenster der Autotür, kann das die Dichtungsgummis an der Scheibe beschädigen. Eine unschöne Folge wäre dann, dass Regen in den Autoinnenraum eindringen kann, da die Dichtungen nicht mehr vollkommen intakt sind.

Und noch mehr zum Thema "Auto" liest du hier:

Quellen:
echo-online.de, fnweb.de, wz.de, arag.de, berlin.de
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