Rente: Mit diesen chronischen Krankheiten gehst du früher in Rente
Viele Menschen leiden unter chronischen Erkrankungen. Wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, gibt es die Chance, früher in Rente gehen zu können.
Viele Arbeitnehmer*innen mögen ihren Job und gehen darin auf. Andere hingegen sehnen sich schon in frühen Jahren nach dem Ruhestand und würden lieber heute als morgen in Rente gehen. Wer allerdings plant, vor der regulären Regelaltersgrenze, die meist zwischen 65 und 67 Jahren liegt, dem Schreibtisch den Rücken zu kehren, muss mit Abzügen rechnen. Diese finanziellen Nachteile kann und will sich nicht jede*r leisten.
Doch wie so oft im Leben bestätigen Ausnahmen die Regel. Auch ohne Abzüge ist ein früherer Ruhestand möglich. Und zwar dann, wenn man nachweislich gesundheitliche Einschränkungen hat.
Aufgrund von chronischen Krankheiten kann man früher in Rente gehen – auch wenn das natürlich kein schöner Grund ist, aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Mit welchen Erkrankungen ein früherer Renteneintritt möglich ist, erklären wir hier.
Chronische Krankheiten: Mit diesen gehst du früher in Rente
Den Ruhestand genießt man vor allem dann, wenn man frei von gesundheitlichen Beschwerden ist. Das ist leider nicht allen Arbeitnehmer*innen gegönnt, die in Rente gehen wollen. Viele leiden unter chronischen Krankheiten. Laut der "Stiftung Gesundheitswissen" sind in Deutschland rund 40 Prozent der Bevölkerung betroffen.
Chronische Krankheiten erfordern in der Regel eine Dauerbehandlung. Ein Aspekt, der chronische Erkrankungen genauer definiert, wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss von Kassen und Ärzten festgelegt. Demnach gilt man als chronisch krank, wenn man mindestens einmal im Quartal wegen derselben Erkrankung ärztlich behandelt wird. Als chronische Krankheiten gelten zum Beispiel Diabetes mellitus oder Asthma.
Erwerbstätigkeit durch Erkrankung erschwert
Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass zahlreiche chronische Krankheiten als Behinderung anerkannt werden. Dieser Umstand macht es erkrankten Personen möglich, ohne Abzüge früher in Rente zu gehen und von Entlastungen zu profitieren, die den Alltag angenehmer gestalten sollen. Das ist besonders für erkrankte Arbeitnehmer*innen relevant, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Belastung nicht bis zum regulären Renteneintritt arbeiten können.
Wer einer Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise nicht mehr nachgehen kann, hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Diese liegt aber häufig unter dem Rentenwert, der einem unter normalen Umständen zustehen würde. Wie können Menschen mit chronischen Krankheiten also ohne Abzüge früher in Rente gehen? Sie haben in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Grad der Behinderung ist entscheidend
Dabei muss auf Basis eines Antrags der sogenannte Grad der Behinderung (GdB) ärztlich festgestellt werden. Dieser ist entscheidend, wenn es darum geht, finanziell entlastet zu werden. Der GdB kann zwischen 20 und 100 liegen. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Dann ist es möglich, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Dieser wird beim Versorgungsamt beantragt.
Welche chronischen Krankheiten können dazu führen, dass eine Schwerbehinderung nachgewiesen wird und man dadurch früher in Rente gehen kann?
Krebs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie die Folgen eines Schlaganfalls werden dazu gezählt. Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Asthma, Rheuma, Rückenleiden, Multiple Sklerose oder Migräne können ebenfalls chronisch ausgeprägt sein. Auch psychische Erkrankungen wie Angststörungen oder Depressionen können zur Feststellung einer Schwerbehinderung führen.
Mit Schwerbehindertenausweis zwei Jahre früher in Rente
Ein Schwerbehindertenausweis aufgrund einer chronischen Erkrankung bringt nicht nur steuerliche Vorteile und zusätzliche Erleichterungen wie Sonderurlaub. Wer ihn hat, kann bereits nach 35 Versicherungsjahren aufgrund einer chronischen Erkrankung zwei Jahre früher in Rente gehen – ohne Abzüge. Sich noch früher in den Ruhestand zu verabschieden ist übrigens auch möglich, dann allerdings fällt die Rente etwas geringer aus.
Ein Beispiel: Für Menschen, die 1964 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Mit einem Schwerbehindertenausweis ist eine Rente bereits ab 65 Jahren ohne Kürzungen möglich. Wer drei weitere Jahre früher, also mit 62 Jahren in den Ruhestand will, muss mit Abschlägen von 10,8 Prozent rechnen. Die Deutsche Rentenversicherung kann detaillierte Auskunft darüber geben, unter welchen Bedingungen
eine vorzeitige Rente bei Schwerbehinderung möglich ist.
Chronische Krankheiten können den Alltag stark einschränken. Insofern kann es für Betroffene erleichternd sein, früher und ohne Abzüge in Rente gehen zu können. Der Grad der Behinderung ist entscheidend, um am Ende von finanziellen Leistungen zu profitieren.