Verbot dieser Zahnfüllungen

EU-Kommission plant Verbot und damit Änderung beim Zahnarztbesuch

Im Hintergrund liegt eine Person auf einem Zahnarztstuhl. Im Vordergrund ist ein Tablett zu sehen.
© IMAGO / photothek
Über einen Zahnarztbesuch freut sich sicherlich nicht jeder. Ab 2025 stehen immerhin keine Amalgam-Zahnfüllungen mehr auf dem Programm.

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung überarbeitet und plant ein Verbot, das ab 2025 auch eine Auswirkung auf unseren Besuch beim Zahnarzt haben wird.

Die Europäische Kommission hat sich die Quecksilber-Verordnung vorgenommen und überarbeitet. Die Änderungen sollen die EU-Bürger*innen vor Quecksilber schützen.

Wenn das giftige Quecksilber in die Nahrungskette gelangt, reichert es sich dort an und kann schließlich für negative Gesundheitsfolgen sorgen.

Bei hoher Belastung im Körper kann es das Immunsystem, die Nieren, aber auch die Lunge und das Gehirn schädigen. Die Überarbeitung der Quecksilberverordnung und die daraus resultierenden Verbote ab 2025 sollen die Bevölkerung und die Natur schützen.

Nierenstau (Hydronephrose): Symptome und Behandlung

EU: Ab 2025 Verbot der Verwendung von Zahn-Amalgam

Obwohl es viele Alternativen zu Zahn-Amalgam-Füllungen gibt, wird auch heute noch die quecksilberhaltige Zahnfüllung bei einem Zahnarztbesuch verwendet. Doch ab dem 1. Januar 2025 soll damit Schluss sein:

  • Keine Verwendung von Zahn-Amalgam mehr.
  • Auch die Herstellung und die Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU werden verboten.

Alternativen zu quecksilberhaltigen Amalgam-Zahnfüllungen

Ob Komposit- oder Kunststofffüllung, Goldhämmerfüllungen und Gold-Inlays oder auch Keramik-Inlays – genügend Alternativen zu quecksilberhaltigen Amalgam-Zahnfüllungen gibt es bereits. Trotzdem werden für Zahn-Amalgam derzeit in der EU jährlich 40 Tonnen Quecksilber verbraucht.

Verbot quecksilberhaltiger Lampen

Bei der Lampenherstellung soll es ebenfalls ein Verbot geben. Das Verbot der Herstellung und der Ausfuhr von sechs quecksilberhaltigen Lampen hat jedoch noch eine Schonfrist bis zum 1. Januar 2026, bzw. bis zum 1. Januar 2028.

In der Vergangenheit wurde die hochgiftige Chemikalie bei einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt, etwa in Batterien, Thermometern, Leuchtstoffröhren, aber auch zur Goldgewinnung.

Die überarbeitete Quecksilberverordnung müsse nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt werden.

Quellen:
germany.representation.ec.europa.eu
Mehr zum Thema
Inhalte durchsuchen: